Motorrad­fahren mit dem Auto­führerschein!

B196 Führerschein

Als Alternative zu den „großen“ Motorradführerscheinen bietet sich der Führerschein Klasse B196 an. Diese Führerscheinklasse erlaubt es Dir, kleinere Motorradräder zu führen. Für den Erwerb dieser Fahrerlaubnis musst Du keine Prüfungen ablegen. Es reicht die Teilnahme an einer recht kompakten Fahrerschulung.

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Klasse B196

  • Es genügt eine Fahrerschulung mit 9 Einheiten à 90 Minuten
  • Mindestens 5 Jahre Führerschein der Klasse B
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Losfahren und Spaß haben!

Fragen & Antworten

  • Was darf man mit Führerschein B196 fahren?

    Du darfst Leichtkrafträder mit einem Hubraum von maximal 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW fahren. Das Leistung/Leergewicht-Verhältnis darf dabei 0,1 kW/kg nicht übersteigen. Dreirädrige Kraftfahrzeuge dürfen eine Leistung bis 15 kW haben.

  • Wie lange dauert der B196-Führerschein?

    Der Kurs besteht aus insgesamt 9 x 90 Minuten Unterrichtseinheiten. Davon sind 4 Einheiten Theorieunterricht und 5 Einheiten Praxisunterricht.

  • Darf man mit B196 auch im Ausland fahren?

    Leider ist der Führerschein B196 nur in Deutschland gültig und wird im Ausland nicht anerkannt.

  • Muss man eine Prüfung abschließen?

    Für den Führerschein B196 musst Du weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung bestehen. Du musst lediglich eine Fahrerschulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten absolvieren – eine Unterrichtseinheit hat dabei eine Länge von 90 Minuten.

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