Beschleunigte Grundqualifikation von Lkw-Fahrern

Wer als Fahrer mit Führerscheinklasse C1, C1E, C oder CE im öffentlichen Straßenverkehr als Selbstständiger oder Angestellter Beförderungen durchführen will, muss dies mit einer entsprechenden Qualifizierung nachweisen.

Diese Regelung betrifft dabei sowohl Fahrer und Fahrerinnen im gewerblichen Güterverkehr sowie im Werkverkehr.

Förderung durch das Jobcenter oder die Bundesagentur für Arbeit möglich!

Mehr Informationen anfordern

Schulungsdauer

  • 140-Stunden zu je 60 Minuten (theoretische und praktische Ausbildung)
  • schriftliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer

Fragen & Antworten

  • Was sind die Zugangsvoraussetzungen zur Teilnahme an der Schulung (beschleunigte Grundqualifikation)?

    • Mindestalter: 18 Jahre
    • Führerschein Kl. B (der Erwerb der Klasse C1+C1E, C+CE oder D+DE kann vor und nach der Teilnahme an der Beschleunigten Grundqualifikation erfolgen)
    • Deutschkenntnisse (Prüfung auf Deutsch)
  • Was kostet die beschleunigte Grundqualifikation?

    Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine E-Mail.

    Sofern Sie arbeitsuchend sind, könnten Sie Anspruch auf einen Bildungsgutschein haben.

    In diesen Fällen werden die anfallenden Kosten durch das Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit übernommen. Hier stehen wir Ihnen bei Fragen gerne zur Seite.

  • Wie lange dauert die beschleunigte Grundqualifikation?

    Die beschleunigte Grundqualifikation dauert ca. 4 Wochen.

    Unsere Lehrgänge finden von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr (mit Pausen) statt.

    Der Lehrgang umfasst 140 Zeitstunden, darin enthalten sind der theoretische und praktische Unterricht.

Brauchst du die beschleunigte Grundqualifikation?

Wir helfen dir weiter