Beschleunigte Grundqualifikation von Lkw-Fahrern

Wer als Fahrer mit Führerscheinklasse C1, C1E, C oder CE im öffentlichen Straßenverkehr als Selbstständiger oder Angestellter Beförderungen durchführen will, muss dies mit einer entsprechenden Qualifizierung nachweisen.

Diese Regelung betrifft dabei sowohl Fahrer und Fahrerinnen im gewerblichen Güterverkehr sowie im Werkverkehr.

Förderung durch das Jobcenter oder die Bundesagentur für Arbeit möglich!

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Schulungsdauer

  • 140-Stunden zu je 60 Minuten (theoretische und praktische Ausbildung)
  • schriftliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer

Fragen & Antworten

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